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In den Medien wird seit Jahren oft kritisch zur Maklerprovision berichtet. Verbraucherschützer fordern ein Verbot von Provisionen. Statt dessen soll aufwandsorientiert vergütete Honorarberatung stattfinden.

Wir bieten unseren Kunden beide Varianten an. Der Kunde kann entscheiden, ob unsere Beratung gemäß dem anfallenden Aufwand regelmäßig abgerechnet werden soll - oder ob eine Vergütung nur im Falle eines Abschlusses mit der Provision erfolgen soll.

Die meisten Kunden wählen nach Abwägung der Alternativen das Provisionsmodell. Der Gedanke, dass man nur bei Abschluss erfolgsorientiert bezahlt, wird als gerechter empfunden. Sonst hätte der Berater / Vermittler ja kein zielführendes Interesse sondern sein Interesse ginge dahin, die Beratung so lang wie möglich auszudehnen. Dies kennen die Kunden aus vielen anderen beratenden Berufen schon zur Genüge.

So gehen wir auf Wunsch unserer Kunden mit unserer Beratung oft in Vorleistung. Bei qualitativ hochwertiger Beratungsarbeit zahlt sich das aus: Für uns - und für unsere Kunden.

Wer einseitig politisch ständig das Provisionsverbot fordert, verkennt die Wünsche und Bedürfnisse der meisten Verbraucher. Statt dessen wäre eine Verpflichtung der Anbieter zum Wahlrecht des Verbrauchers über Honorarberatung oder Provisionsmodell der beste Verbraucherschutz!

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